Kosten der Mediation
Die einzelnen Mediationssitzungen sowie das Anfertigen der Protokolle und der Abschlussvereinbarung werden auf Stundenbasis vergütet.
In einem Erstgespräch werden Sie ausführlich über das Verfahren der Mediation informiert. Ihr Konflikt wird beleuchtet und es wird abgeklärt, ob die Mediation das richtige Verfahren ist.
Alternative Möglichkeiten (z.B. Beratung oder Gerichtsverfahren) werden erörtert, damit Sie eine umfassende Entscheidungsgrundlage haben.
Die Kosten für das Erstgespräch betragen pauschal 150 Euro incl. MWSt.
Anschließend können alle Beteiligten entscheiden, ob ein Mediationsverfahren durchgeführt werden soll.
Der Regelstundensatz für die Mediationssitzungen beträgt 150 Euro incl. MWSt.
Rechtsschutzversicherung
Inzwischen übernehmen viele Rechtsschutzversicherungen auch die Kosten für eine außergerichtliche Mediation - dies betrifft in manchen Fällen auch die Mediation in Rechtsgebieten, für die üblicherweise kein Rechtsschutz besteht (z.B. in familienrechtlichen Angelegenheiten).
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob eine Kostenübernahme möglich ist.
Kirchen und andere gemeinnützige Organisationen
Für Mediationen im Bereich der Kirche und sonstiger gemeinnütziger Organisationen ist eine Honorarberechnung möglich auf der Basis des Orientierungsrahmens für Mediation in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern .(Zeitstunde 100 €, Co-Mediation 150 €)